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Der kleine Unterschied

  • Autorenbild: Georg
    Georg
  • 16. Aug. 2024
  • 4 Min. Lesezeit
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Wenn es, rein spekulativ mal angenommen, ein Zwillingsbruderpaar gäbe, welches in vergleichbaren Lebenssituationen stecken würde. Weiterhin angenommen, sie haben ein gemeinsames Berufsleben, spinnen wir noch  weiter, idealerweise haben sie einen jeweils hälftigen Anteilen am gemeinsamen Unternehmen. Absolut spekulativ träumen wir im Konjunktiv weiter und gehen davon aus, dass im nicht unerfolgreichen  harten und risikoreichen Arbeitsleben Vermögenswerte, so nennt man das glaube ich, angeschafft, entwickelt und strategisch langfristig als Altersvorsorge lanciert wurden. Und sagen wir mal, dass sie einigermaßen vom Glück verfolgt wurden und nicht viel schief gegangen ist in all den Jahren. Beide Brüder haben je zwei Kinder im versorgungsberechtigten Alter. Die jeweils privaten Verpflichtungen der Brüder wurden sich mit den jeweiligen Kindesmüttern so geteilt, dass es für den jeweiligen Kleinfamilienverband Sinn ergab. Bedarfsgerecht wurden sich die häuslichen Aufgaben oder Kinderbetreuung  genauso geteilt, dass die persönliche Entwicklung aller Beteiligten nicht aus dem Focus geriet. Aus- und Weiterbildung wurde ebenso ermöglicht wie das Ausüben der jeweiligen Hobbys.  Klar, dass das nicht immer ohne Reibung und zu allseitigem allumfassenden Glück möglich war. Aber im Allgemeinen wurden die Verabredungen einvernehmlich getroffen, alle sind auf ihre Kosten gekommen und niemand musste Übergebühr zurückstecken.

So weit, so gut.  Sinnbildlich könnte das Verhalten und die Lebensführung als Ideal für einen modernen, aufgeschlossenen und gleichberechtigten Umgang der Geschlechter miteinander angesehen werden.


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Könnte und auch wieder nicht! Denn es gibt da den kleinen Unterschied.

Der eine Zwilling ist, aus welchem Grund auch immer, der romantischen Versuchung erlegen oder wollte nur der Welt zeigen, dass er es ehrlich meint und hat die Mutter seiner Kinder im Laufe der Jahre geehelicht.

Der andere Zwilling hat dagegen ein Standesamt nur zum Zwecke der Namensgebung seiner Kinder von innen gesehen.  Die vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennungen und möglichst gleichberechtigte Sorgerechtsvereinbarungen lagen dann in Zuständigkeiten von anderen Ämtern. Dass der Ehemann automatisch der Vater seiner Kinder ist und der in wilder Ehe lebende Mann erst zu einem Amt rennen muss um seine Rechte und Pflichten zu erstreiten, ist zwar an sich ein Skandal, aber soll nicht Thema dieser meiniger  Ausführung sein.


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Den Skandal, den ich hier beleuchtet haben möchte, ist der, dass ohne die konkrete Situation zu prüfen, im Falle einer Kündigung des Status mit der Lebensabschnittsgefährtin, die Sachverhalte, die sich bei den Zwillingen anundfürsich sehr ähneln, absolut unterschiedlich bewertet werden.

Der Junge ohne Trauschein würde versuchen, einvernehmlich die gemeinsam mit der Kindesmutter in den gemeinsamen Jahren erworbenen Sachwerte, nach den prozentualen Beteiligungen beim Erwerb, zu teilen oder gerecht abzufinden. Was sich in der gemeinsamen Zeit jeweils allein angesammelt hat, bleibt. Was ihrs und seins war, bleibt ihrs und seins. So weit, so klar. Das wär abgesehen vom Kindeswohl auch schon alles was zu tun wäre. Jeder der Erwachsenen hat sein Leben und kann neu starten.

Der Junge, der aber einen Ring am Finger hat und ihn nun los werden möchte, hat noch, dank des bürgerlichem Gesetzgebers, ganz andere Fesseln, wie zum Beispiel nachehelicher Unterhalt, Rentenpunkteausgleich, Teilung des ehelichen Zugewinns (auch wenn dieser nur fiktiv ist und sehr einseitig erbracht wurde), das können sich nur Anwälte ausdenken. Wenn nun einer der Eheleute in den gemeinsamen Jahren auf irgendwelche beruflichen Aktivitäten verzichten musste (wie vielleicht 1955 in der BRD üblich)  mag das angemessen sein. Aber dieses Modell einer Ehe ist doch in den modernen urbanen Gesellschaften kaum mehr üblich und in diesem hier vorliegendem Fall überhaupt nicht anzutreffen. In Zeiten in denen selbst Nachrichtensprecher vom Rentnerfernsehen „Zentrum Der Finsternis, ZDF“ gendergerecht formulieren, ein Bundeswehrgeneral offen über eine Wehrpflicht für Männer und Frauen gleichermaßen diskutiert, gehört das obligatorische Versorgungsmodell von geschiedenen Frauen auf den Müllhaufen der Geschichte.  Was mich massiv stört, ist der Automatismus mit der die Gesellschaft glaubt, einer der Partner hätte zurückstecken müssen, Verzicht geübt, sich untergeordnet. Pfui oder sogar sehr Pfuiejh, so eine Beziehung möchte ich nicht führen. Die in Gesetze gepresste Gesellschaft geht scheinbar nicht davon aus, dass es Gleichberechtigung innerhalb einer Ehe geben kann. Das ist doch katholisches Recht aus dem 16. Jahrhundert. Wenn sich zwei Liebende aus freien Stücken „zusammentun“,  kommt es doch zu etwas Besserem, so meine Hoffnung. Ich führe doch keine Beziehung (mit oder ohne Standesamt) um mich zu unterwerfen oder den anderen zu unterdrücken. Diese Vorstellung ist sehr verstörend und klar abzulehnen. Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen, ich bin Fan von gerechten Dingen, aber warum soll jemand der auch in Ehejahren nicht zurückstecken musste, mehre Jahre nach einer Trennung cofinanziert werden? Vielleicht sollte man in der Schulbildung ein zusätzliches Fach einführen, welches auf die Risiken und Nebenwirkungen der bürgerlichen Gesetzgebung im allgemeinen und der rechtlichen Tragweite eines überhasteten Zweibuchstabenwortes hinweist.

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Oder man schafft dieses Monster „Ehe“  einfach ersatzlos ab. Aber da ja ganze Berufsstände und Verwaltungen recht gut von und mit der Ehe als Institution leben können, ist damit nicht zu rechnen. Persönlich wünsche ich meiner offiziell baldigen Exschwägerin alles Gute für ihre Zukunft. Und dieses Dilemma hat mit ihr als Mensch auch überhaupt nix zu tun. Aus dem Fokus ist dabei völlig gerutscht, dass der der die monetäre Last dieser Trennung hauptsächlich zu tragen hat (87-prozentig der Mann), irgendwie auch ein Recht auf einen Neustart haben sollte. Ich kann und werde mich überhaupt nicht einmischen oder Partei ergreifen und es sieht wohl in diesem hier zu beklagendem Fall auch nach einer einvernehmlichen Lösung des ehemaligen Paares aus und das ist sehr wünschenswert. Denn das neue Leben danach, wenn erst Rechtsanwälte und Richter tätig waren und so unendlich viel Gift verschossen wurde, ist oft gar nicht möglich oder zumindest deutlich erschwert.

ree

Da gibt es Unwuchten, die es  bei einem gleichberechtigten Miteinander nicht geben sollte. Bitte nicht falsch verstehen, ich bin schon manchmal sehr romantisch, heule bei rührseligen Filmen, bin empfindsam und moralisch gefestigt. Vielleicht verstehe ich darum nicht, was dieses rechtliche Konstrukt der Ringe - mit dem Gefühl der Zuneigung zu tun haben soll.

 
 
 

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